Az.: 42-1711-01-07-375
Immissionsschutzrecht;
Antrag von Herrn Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Sauen und Aufzuchtferkeln, Mastschweinen und Mastbullen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1477, 1471 und 1480 der Gemarkung Ruhstorf
Öffentliche Bekanntmachung
Herr Franz Jaud, Unterhaarland 1, 94436 Simbach, beantragte unter Vorlage von Plänen und Erläuterungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 1 Abs. 5 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Erweiterung/Änderung seiner bestehenden Schweine- (Sauen, Ferkel, Mastschweine) und Mastbullenhaltung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1471 und 1480 der Gemarkung Ruhstorf durch folgende Maßnahmen:
- Errichtung eines
- Abferkelstalls (Stall 6),
- Ferkelaufzuchtstalls (Stall 7, Außenklimastall mit Auslauf),
- eines Mastschweine- und Zuchtsauenstalls (Stall 8, Außenklimastall mit Auslauf) sowie
- eines Mastschweinestalls (Stall 9, Außenklimastall mit Auslauf),
- Errichtung einer Halle, die als Strohlager und Aufstellungsort der neuen Fütterung dienen soll, sowie westlich dieser Halle die Errichtung dreier Außenrundsilos,
- Abdeckung der bestehenden Güllegruben,
- Befestigung des bestehenden Gülleabfüllplatzes,
- Ausstattung des Fahrsilos mit einer Sickersaftrinne, um anfallenden Sickersaft auffangen und über Leitungen einem Schmutzwasserbehälter zuführen zu können,
- Erweiterung der bestehenden Hackschnitzelheizung um eine Gasbrennwerttherme einschließlich eines Flüssiggastanks.
Nach der Änderung/Erweiterung soll die Tierhaltungsanlage über folgende Tierplätze verfügen:
| Tierbestand Planungssituation | |||||
| Stallgebäude | Niedertragende u. leere Sauen | Sauen
mit Ferkel |
Ferkelaufzucht | Mastschweine | Mastbullen |
| 1 | 70 | ||||
| 2 | 40 | ||||
| 200 | |||||
| 3 | 210 | ||||
| 384 | |||||
| 4 | 100 | ||||
| 5 | 468 | ||||
| 6 | 40 | ||||
| 7 | 480 | ||||
| 8 | 368 | ||||
| 70 | |||||
| 9 | 848 | ||||
| Summe | 140 | 80 | 890 | 2.068 | 100 |
Die Inbetriebnahme der Anlage soll umgehend nach Genehmigungserteilung und Durchführung der Erweiterungs- bzw. Änderungsmaßnahmen erfolgen.
Das geplante Vorhaben ist genehmigungspflichtig nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 der 4. BImSchV, Nr. 7.1.11.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
Überdies stellt die Anlage nach § 3 der 4. BImSchV i. V. m. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie dar.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
- Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit
von Freitag, den 28.11.2025, bis einschließlich Montag, den 29.12.2025,
zur Einsicht aus (Auslegungsfrist).
Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass die vorgenannten Dokumente auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgender Detailseite zugänglich gemacht werden und dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden können:
Weitere für das Vorhaben entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen liegen dem Landratsamt Dingolfing-Landau zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht vor (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 9. BImSchV).
Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind an das Landratsamt Dingolfing-Landau, SG 42 Umwelt und Natur, Fachbereich Immissionsschutz (Tel. 08731/87-219, E-Mail: immissionsschutz@dingolfing-landau.de), zu richten.
- Von Freitag, den 28.11.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 29.01.2026, können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse immissionsschutz@dingolfing-landau.de erhoben werden (Einwendungsfrist). Als Betreff ist „Einwendung Tierhaltung Jaud“ anzugeben.
Mit Ablauf dieser Frist werden mit Wirkung für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG).
- Die Einwendungen müssen den Namen und die vollständige, leserliche Anschrift des Einwenders enthalten.
Erhobene Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt werden, bekanntzugeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
- Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet das Landratsamt Dingolfing-Landau nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
Sollte nach dieser Entscheidung ein Erörterungstermin durchgeführt werden, findet dieser
am Donnerstag, den 19.02.2026,
statt.
Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Entscheidung, ob und wenn ja, wo und zu welcher Uhrzeit der Erörterungstermin durchgeführt wird, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/
gesondert bekannt gemacht. Sollten gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben werden, entfällt der Termin ohne weitere Ankündigung.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Dingolfing, 17.11.2025
Schmid
Oberregierungsrat