Erteilung einer Baugenehmigung für einen Hallenneubau in der Gemarkung Hofdorf

Öffentliche Bekanntmachung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) der Erteilung einer Baugenehmigung für den Hallenneubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1685 Gemarkung Hofdorf

 

Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Baugenehmigung und der Rechtsbehelfsbelehrung zu oben genanntem Vorhaben erfolgt, weil mehr als 20 Beteiligte am Verfahren einer Zustellung der Baugenehmigung bedurft hätten. Die untere Bauaufsichtsbehörde nutzt daher zur Verfahrensvereinfachung in pflichtgemäßem Ermessen die gesetzlich geregelte Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung zur Zustellung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO.

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

Vollzug der Baugesetze;

Vorhaben: Hallenneubau
Gemarkung: Hofdorf
Flurnummer: 1685
Antragsteller: SV Mengkofen (SVM) vertr. d. Lothar Köglmeier – Klausenweg 15 –
84152 Mengkofen

Das Landratsamt Dingolfing-Landau erlässt folgenden

 

Bescheid:

 

  1. ­Für das oben bezeichnete Bauvorhaben wird die bauaufsichtliche Genehmigung entsprechend den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen erteilt.

­Das Vorhaben wurde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 59 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geprüft.

 

  1. Die Betriebsbeschreibung vom 15.12.2025 ist Bestandteil des Baugenehmigungsbescheids.

 

 

  1. Die im Eingabeplan vom 05.03.2026 ergänzte Entwässerungsplanung ist Bestandteil des Baugenehmigungsbescheids und Grundlage der fachlichen Prüfung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben

werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg,

Haidplatz 1, 93047 Regensburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine

rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

(www.vgh.bayern.de).

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch

einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung

eine Verfahrensgebühr fällig

 

Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können in den Amtsräumen des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, im Zimmer 219/216 oder in Vertretung im Zimmer 220 eingesehen werden.

Anlage: Nachbarsliste Bauvorhaben B 530 2025

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