Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4859, 4859/2, 4860, Gem. Wallersdorf, Westenthanner GmbH & Co KG
Die Westenthanner GmbH & Co KG hat die Planfeststellung gem. §§ 67 Abs. 2, 68 WHG zur Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücke FlNrn. 4859, 4859/2, 4860, Gem. Wallersdorf, beantragt.
Dies wird hiermit gem. Art 73 BayVwVfG öffentlich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass
1) Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Inhaltsverzeichnis, Erläuterungsbericht, Lageplan Ausgangszustand Kompensation, Lageplan Zielzustand Kompensation, Kompensationsberechnung, Übersichtslageplan Topographische Karte, Übersichtslageplan mit Anbindung; Abbauplan mit Schnitten, Rekultivierungsplan mit Schnitten, UVP-Bericht), in der Zeit von Montag, den 03.11.2025, bis Dienstag, den 02.12.2025, beim Markt Wallersdorf während der Dienststunden ausliegen, sowie im Internet unter folgendem Link https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ und https://www.markt-wallersdorf.de/seite/442685/bekanntmachungen.html einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
2) für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde
3) jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Freitag, den 02.01.2026 (Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Wallersdorf oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich Freitag, den 02.01.2026, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4) die bis 02.01.2026 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden.
5) bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6 a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Dingolfing, den 14.10.2025
Landratsamt Dingolfing-Landau
Niemeyer
Regierungsrätin