Landratsamt Dingolfing-Landau
42-1711-01-382
Immissionsschutzrecht;
Antrag der GIMA Girnghuber GmbH, Ludwig-Girnghuber-Straße 1, 84163 Marklkofen, auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage (Enercon E-160 EP5 E3 R1) bei der Ziegelei auf den Grundstücken FlNrn. 581, 586, 585 und 580/1 der Gemarkung Marklkofen
Öffentliche Bekanntmachung
Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o. g. Verfahren erlassene Bescheid vom 30.06.2025, Az.: 42-1711-01-382, zur Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für 1 Windkraftanlage bei der Ziegelei durch die GIMA Girnghuber GmbH wird hiermit auf Antrag des Vorhabensträgers gem. § 10 Abs. 7 i. V. m. Abs. 8 und 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt:
Das Landratsamt Dingolfing-Landau erlässt folgenden
B E S C H E I D:
- Der GIMA Girnghuber GmbH, Ludwig-Girnghuber-Straße 1, 84163 Marklkofen, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt für die Errichtung und den Betrieb einer einzelnen Windkraftanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 581 und 586 (Fundament mit Überschüttung) und 581 und 585 (dauerhafte Kranstandfläche) der Gemarkung Marklkofen. Die dauerhafte Zufahrtstraße von der Kreisstraße DGF 40 bis zur WEA liegt auf den Flurstücken FlNrn 585 und 580/1 der Gemarkung Marklkofen.
- Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ ENERCON E 160 EP5 E3 R1 mit folgenden Betriebsdaten
Bezeichnung | WEA Ziegelei Girnghuber |
Hersteller | ENERCON GmbH |
Typ | E-160 EP5 E3 R1 |
Nennleistung | 5.560 kW |
Rotordurchmesser | 160 m |
Maximale Blatttiefe | 4,01 m |
Nabenhöhe ab GOK | 166,60 m |
Gesamthöhe Anlage ab GOK | 246,6 m |
Gesamthöhe Anlage ü. NN | 436,05 m |
Standort | UTM32 Rechtswert 32U E 762659.75 UTM32 Hochwert N 5382632.25 Flurstück: 581, Gemarkung Marklkofen, Gemeinde Marklkofen |
Immissionswirksame Einrichtungen | Schattenabschaltmodul System zur Eisansatzerkennung mit Abschaltfunktion |
Eigentümer des Grundstücks | Claus Girnghuber, Fellerhof 1 84163 Marklkofen |
Rotortyp | Luvläufer mit aktivem Blattverstellsystem |
Rotorblattanzahl | 3 |
Rotorblattlänge | 78,3 m |
Turmtyp – Hybridturm | 30 Beton-, 3 Stahlsektionen, |
Fundament -Außendurchmesser | 24 m |
Gesamthöhe Sockelbereich | 2,80 m |
Schallleistungspegel LWA (dB(A) tag/nacht | 106,8 / 98,5 (leistungsreduziert zur Nachtzeit (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) – Betriebsmodus NR VIII s-1) |
Maximal zulässiger Emissionspegel Le,max in dB(A) tag/nacht | 108,5 / 99,7 |
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Auslegung der Unterlagen ist nicht erfolgt, Einwendungen wurden nicht erhoben.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
„Die GIMA Girnghuber GmbH hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der Schlussabnahme zu tragen.“
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Hausanschrift:
Ludwigstraße 23
80539 München
Postanschrift:
Postfach 340148
80098 München
schriftlich, elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Die Einreichung von Klagen und Rechtsbehelfen mit einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Landratsamts Dingolfing-Landau unter https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klage grundsätzlich elektronisch einreichen.
- [Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
- Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch bzw. die Klage ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
- Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
- Eine Ausfertigung des Bescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit
von Freitag, den 18.07.2025,
bis einschließlich Donnerstag, den 31.07.2025,
aus und kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Zimmer 226, eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Dingolfing, den 03.07.2025
gez.
Thomas Schmid
ORR