Wer wird Kulturpreisträger des Landkreises?

Jetzt Vorschläge einreichen

Dingolfing-Landau. Der Landkreis Dingolfing-Landau verleiht jährlich an Einzelpersonen, an Personengruppen oder Gemeinden bzw. Gemeindeteile einen Kulturpreis, einen Kulturförderpreis und einen Jugendkulturpreis. Die Verleihung der Kulturpreise ist mit der Übergabe eines Geldbetrages von insgesamt max. 2.000 Euro verbunden. Das Preisgeld wird durch die Stiftung der Sparkasse Niederbayern-Mitte insgesamt um 3.500 Euro erhöht. 

Das Höchstalter für die Verleihung des Jugendkulturpreises beträgt 25 Jahre. Preisträger müssen durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Landkreis Dingolfing-Landau verbunden sein.

Preisträger des Kulturpreises sollen sich durch ihr künstlerisches Werk, ihre besonderen Leistungen oder ihr künstlerisches Schaffen im Gesamten hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben im Landkreis erworben haben. Der Kulturförderpreis kann auch an Veranstalter verliehen werden.

Der Kulturpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein für

  1. die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimat- und Landespflege sowie des Denkmal-, Natur- und Umweltschutzes im Landkreis Dingolfing-Landau und
  2. die Leistungen auf den Gebieten der produzierenden (Malerei, Bildhauerei, Literatur, Komposition u. a.) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung, Interpretation, darstellende Kunst).

Ein Preisträger kann erst nach dem zeitlichen Abstand von fünf Jahren erneut ausgezeichnet werden. Das Vorschlagsrecht steht jedem Bürger des Landkreises Dingolfing-Landau zu. Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Vorschläge für die Verleihung des Kulturpreises können beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Hauptverwaltung, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, oder per E-Mail an kulturpreisverleihung@landkreis-dingolfing-landau.de  bis 15. März 2025 eingereicht werden.

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