Amnestie-Regelung: Springmesser jetzt abgeben
Dingolfing-Landau. Das Landratsamt weist auf die bestehende Amnestie-Regelung hin: Besitzerinnen und Besitzer von verbotenen Springmessern können diese noch bis zum 01.10.2025 straffrei abgeben.
Seit dem 31.10.2024 sind infolge des im Vorjahr verabschiedeten Sicherheitspakets der Bundesregierung alle Springmesser grundsätzlich verboten. Zuvor waren bestimmte Modelle – abhängig von Klingenlänge und -mechanik – noch erlaubt. Um betroffenen Personen die legale Abgabe zu ermöglichen, wurde eine Amnestie-Regelung geschaffen: Wer am 31.10.2024 ein Springmesser unerlaubt besessen hat und es weiterhin besitzt, kann dieses bis spätestens 01.10.2025 beim Landratsamt Dingolfing-Landau abgeben – ohne strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt auch für Springmesser, die bereits vor der Gesetzesänderung verboten waren. Auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse müssen durch die Abgabe keine Nachteile hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit befürchten.
Die Abgabe erfolgt nach vorheriger Online-Terminvereinbarung beim Fachbereich Waffenrecht. Die Messer sind in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Die Terminvereinbarung ist hier möglich.
Obwohl die Abgabefrist bis zum 01.10.2025 läuft, empfiehlt das Landratsamt, vorhandene Springmesser möglichst frühzeitig abzugeben. Wer die Amnestie-Regelung nicht nutzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.