Heute, Montag, ist ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb im Markt Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) nachgewiesen worden. Die zuständigen Behörden haben daraufhin erneut eine Überwachungszone festgelegt. Betroffen sind im Landkreis Dingolfing-Landau Teile der Gemeinden Frontenhausen, Marklkofen und Reisbach.
Die vier bisherigen Allgemeinverfügungen – für den Ausbruch im Landkreis Landshut und die drei bisherigen Ausbrüche im Rottal – behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Hinweise für Geflügelhalter in der Überwachungszone:
- Strikte Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Aufstallungspflicht: Geflügel muss von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden
- Besondere Aufmerksamkeit auf Krankheitssymptome
Die genauen Gebietsgrenzen der Überwachungszone sind auf der interaktiven Karte des FLI einsehbar.
Wichtige Links:
Interaktive Karte Schutz- und Überwachungszonen: Link