Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Landkreis

Das Landratsamt Dingolfing-Landau hebt die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 11. Oktober 2025 zum Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Landkreis auf. Die im Zusammenhang mit diesem Ausbruch eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sowie die damit verbundenen Maßnahmen verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Nicht betroffen von der Aufhebung ist jedoch die Überwachungszone, die sich aus dem Geflügelpest-Ausbruch in Geiselhöring (Landkreis Straubing-Bogen) ergibt und Teile der Gemeinde Mengkofen betrifft. Für die Ortsteile Martinsbuch und Puchhausen gelten weiterhin die seuchenrechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Allgemeinverfügungen. Die dort bestehenden Maßnahmen – insbesondere Aufstallungspflicht, Transport- und Verbringungsbeschränkungen, Hygiene- und Dokumentationspflichten sowie das Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten – bleiben somit weiterhin in Kraft.

Das Landratsamt bittet alle Geflügelhalter im betroffenen Bereich der Gemeinde Mengkofen, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten, um eine mögliche Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

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