Die stufenweise Einführung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf die Ferienbetreuung von Grundschulkindern ab Herbst 2026 stellt Kommunen und weitere Fachstellen vor große Herausforderungen. Auf Einladung des Landkreises, federführend organisiert von Jugendhilfeplanerin Birgit Rötzl, hat dazu kürzlich am Landratsamt ein Workshop stattgefunden. Gemeinsam will man Lösungen erarbeiten.
Landrat Werner Bumeder hob in seiner Begrüßung die Bedeutung der Zusammenarbeit hervor: „Die Umsetzung des Rechtsanspruchs kann nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. Ich danke den Kommunen und allen Partnern für ihr großes Engagement und ihre Bereitschaft zur Mitwirkung.“
Am Workshop teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, des Schulamts, von Schulen, der Lebenshilfe, eines Horts, des Kreisjugendrings sowie eine Elternvertreterin und Fachkräfte aus dem Landratsamt. Moderiert wurde der Workshop von Susanne Gruber (Institut SAGS). Ein Praxisbeispiel stellte Maria Hertreiter (OGTS Pilsting) vor, deren langjährige Erfahrung zeigt: Frühzeitige Planung und kommunale Kooperationen erhöhen die Qualität und Stabilität von Ferienangeboten.
Ziel der Veranstaltung war es, Ideen für die Ferienbetreuung ab 2026 zu entwickeln und den Austausch zwischen Kommunen, Jugendhilfe und Schulen zu stärken. Der Landkreis betonte dabei seine Rolle als Unterstützer der Kommunen und Begleiter des gesamten Prozesses. Im Workshop wurden gesetzliche Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten sowie die Ergebnisse einer großen Elternbefragung vorgestellt.
Es bestand breiter Konsens über die Bedeutung verlässlicher Ferienangebote. Zugleich wurden Herausforderungen deutlich – insbesondere bezüglich Personal, Räumen, Finanzierung und rechtlichen Vorgaben. Der Wunsch nach gemeinsamen Standards und stärkeren Kooperationsstrukturen wurde klar formuliert.
Auf Basis der Ergebnisse erstellt der Landkreis gemeinsam mit dem Institut SAGS eine Handreichung für alle Kommunen, um die Umsetzung des Ganztagsanspruchs weiter zu unterstützen.