Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich nicht nur um die Abwicklung auf den Straßen, was Sperrungen und halbseitige Sperrungen etc. bei Baustellen betrifft, sondern erteilt auch Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen bzw. solche, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Auch ist das Sachgebiet zuständig für Schwertransportgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse für Sonderfahrzeuge (z.B. Landwirtschaft), den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie die Erteilung von Genehmigungen für die Ausübung von Güterkraftverkehr (EU-Lizenzen).
Nicht zuletzt kümmert sich die Straßenverkehrsbehörde auch um die Verkehrssicherheit und die Schulwegsicherheit.
Verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen
Aufgabenbereiche:
- Beschilderungsanordnungen für Baustellen
- Erlaubnisse für Veranstaltungen auf den Straßen
- Schwertransporte, landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge
- Erteilung von EU-Lizenzen/Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr
- Taxi und Mietwagen (Personenbeförderungsrecht)
- Überprüfung von Schulwegen und Haltestellen
- Werbeanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Durchführung von Verkehrsschauen, Verkehrssicherheit
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