Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Landshut
- Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Regen
- Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Stadt Passau
- Stadt Straubing
liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Dingolfing-Landau vornehmen lassen.
Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:
- Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
- Außerbetriebsetzungen
- Änderung von Kennzeichenarten (z. B. Saisonkennzeichen)
- Änderung von Halter- oder Fahrzeugdaten
Wichtige Hinweise:
- Die Fahrzeuge erhalten immer ein Kennzeichen der eigentlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Wunschkennzeichen können verwendet werden. Bitte halten Sie Ihre PIN bereit.
- Bei bestehenden Gebührenrückständen kann keine Zulassung vollzogen werden.
Erforderliche Ausnahmegenehmigungen kann nur die eigentlich zuständige Zulassungsbehörde erteilen.