Zulassungen für andere Zulassungsbezirke

Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken

  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Landkreis Kelheim
  • Landkreis Landshut
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Stadt Passau
  • Stadt Straubing

liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Dingolfing-Landau vornehmen lassen.

Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:

  • Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Außerbetriebsetzungen
  • Änderung von Kennzeichenarten (z. B. Saisonkennzeichen)
  • Änderung von Halter- oder Fahrzeugdaten

Wichtige Hinweise:

  • Die Fahrzeuge erhalten immer ein Kennzeichen der eigentlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Wunschkennzeichen können verwendet werden. Bitte halten Sie Ihre PIN bereit.
  • Bei bestehenden Gebührenrückständen kann keine Zulassung vollzogen werden.

Erforderliche Ausnahmegenehmigungen kann nur die eigentlich zuständige Zulassungsbehörde erteilen.

Mengkofen

Pilsting