Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges (Importfahrzeug)

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
  • Ausländische(s) Fahrzeugdokument(e)
  • ausländische Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
  • bei Import aus Nicht EU-Staat: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörden
  • Bei Importen aus dem Gebiet der
    EU
    (nur bei Neufahrzeugen bis 6 Monate nach Erstzulassung, bzw. max.
    6.000 km), ist eine „Mitteilung für
    Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen
    Kraftfahrzeuges”
     erforderlich
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Das Fahrzeug muss identifiziert werden. Dies kann durch eine technische Prüfstelle sowie vor Ort bei unseren Kfz-Zulassungsbehörden erfolgen

Mengkofen

Pilsting