Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Personalien / Identifikationsnachweis (siehe oben)
- Ausländische(s) Fahrzeugdokument(e)
- ausländische Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
- bei Import aus Nicht EU-Staat: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörden
- Bei Importen aus dem Gebiet der
EU (nur bei Neufahrzeugen bis 6 Monate nach Erstzulassung, bzw. max.
6.000 km), ist eine „Mitteilung für
Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen
Kraftfahrzeuges” erforderlich - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Das Fahrzeug muss identifiziert werden. Dies kann durch eine technische Prüfstelle sowie vor Ort bei unseren Kfz-Zulassungsbehörden erfolgen