Kreisseniorenrat wird neu gewählt –

Vorschläge jetzt einreichen

Im September endet die Wahlperiode des Kreisseniorenrates im Landkreis Dingolfing-Landau. Ebenfalls im September wird das Gremium neu gewählt. Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden.

 

Am 15. September 2025 endet turnusgemäß die Wahlperiode des Kreisseniorenrates.

Der Kreisseniorenrat setzt sich zusammen aus acht gewählten Kreisseniorenräten, bis zu zwei weiteren durch den Kreisseniorenrat zu berufenden Mitgliedern, dem Landrat, je einem Vertreter des Caritasverbandes, des BRK-Kreisverbandes und des Hospizvereins. Als beratende Mitglieder sind zwei Vertreter des Amtes für Soziales und Senioren am Landratsamt zu benennen. Die Amtszeit des Kreisseniorenrates beträgt drei Jahre.

Aufgaben des Kreisseniorenrates sind unter anderem die aktive Vertretung älterer Menschen im Kreisgebiet. Dies geschieht durch Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu seniorenrelevanten Themen an Kreisgremien und die Kreisverwaltung. Des Weiteren informiert die Seniorenvertretung die Älteren im Landkreis über ihre Rechte und Möglichkeiten. Der Kreisseniorenrat arbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Seniorenbeauftragten und Beiräten der Städte, Märkte und Gemeinden an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele des Leitbildes für Senioren. Hierzu findet mindestens einmal jährlich eine gemeinsame Arbeitssitzung statt.

Der Kreisseniorenrat verwirklicht seine Aufgaben insbesondere durch die Vorbereitung und Organisation von Großveranstaltungen wie dem Kreisseniorentag, die redaktionelle Aufbereitung des Wegweisers für Senioren, die Herausgabe einer Seniorenzeitung oder anderer seniorenspezifischer Druckschriften. Er arbeitet dazu eng mit dem Amt für Soziales und Senioren zusammen.

Die vollständige Satzung ist auf der Homepage des Landkreises zu finden (https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/verwaltung/seniorenkontaktstelle/).

Die Wahlversammlung zur Neuwahl des Kreisseniorenrates findet am Montag, 15. September, um 19 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes statt. Die Wahlversammlung setzt sich wie folgt zusammen: die beiden Städte Dingolfing und Landau entsenden jeweils den Seniorenbeiratsvorsitzenden sowie maximal drei weitere Beiräte, die Märkte und Gemeinden entsenden den jeweiligen Seniorenbeauftragten und maximal eine weitere Person. Diese Personen müssen vonseiten der Kommunen bis spätestens 11. August an das Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt gemeldet werden.

Die in der Seniorenarbeit auf Landkreisebene aktiven Organisationen – hier konkret BRK, Caritas, Diakonie, FreiwilligenAgentur, Hospizverein – können jeweils einen Vertreter entsenden. Weitere im Landkreis tätige Wohlfahrtsorganisationen oder Vereine mit dem Hauptzweck Seniorenarbeit können ebenfalls einen Vertreter entsenden, wenn sie sich spätestens vier Wochen vor der Wahlversammlung beim Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt registrieren.

Frau Sybille Bayer steht für Rückfragen gerne zur Verfügung (Telefon 08731 87-444). Sie nimmt auch die Wahlvorschläge schriftlich entgegen (E-Mail: BayerS@dingolfing-landau.de).

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