
Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt. Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger.