Seit dem 01.01.2021 können ehrenamtlich tätige Einzelpersonen pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1, mit denen sie nicht bis zum zweiten Grad verwandt sind und die zu Hause leben, im Alltag unterstützen. Die Unterstützung umfasst beispielsweise Alltagsbegleitung mit gemeinsamem Kochen und Einkaufen, Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege und die Zubereitung von Mahlzeiten. Hierfür kann ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € pro Monat über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Hierzu fand kürzlich eine acht Unterrichtseinheiten umfassende Schulung der Fachstelle für Pflege und Demenz Niederbayern statt. Die Referentinnen Johanna Myllymäki und Susanne Kurka informierten die Teilnehmenden neben den Rahmenbedingungen zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Haushaltsführung, Grundlagen der Kommunikation und Betreuung Pflegebedürftiger und gaben Einblicke in das Krankheitsbild Demenz. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung können sich die Teilnehmenden nun als ehrenamtlich tätige Einzelpersonen registrieren lassen.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter
www.einzelperson-bayern.de.