Geflügelpestverdacht im Landkreis Dingolfing-Landau

Sicherheitsmaßnahmen angeordnet

PRESSEMITTEILUNG des LGL
Nummer: 32/2025

Erlangen, 10. Oktober 2025

Tiergesundheit
Geflügelpestverdacht in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Dingolfing-Landau – Sicherheitsmaßnahmen angeordnet

Im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau wurde in einem Nutzgeflügelbestand mit rund 3.000 Tieren Aviäre Influenza vom Subtyp H5N1 bei fünf Gänsen nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten Fall der Aviären Influenza in Bayern in diesem Herbst. Der amtliche Verdacht auf Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) wurde festgestellt. Die erforderlichen und unionsrechtlich vorgesehenen Maßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Der Betrieb wurde durch das zuständige Veterinäramt vor Ort umgehend gesperrt, die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Keulung der Tiere des betroffenen Bestandes wurde eingeleitet. Die Bestätigung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erfolgt durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).
Im Falle einer amtlichen Feststellung des Vorliegens von HPAI durch das FLI wird um den betroffenen Betrieb gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Die weiteren Maßnahmen vor Ort, insbesondere die genaue Festlegung der Schutz- und Überwachungszone werden von den örtlich zuständigen Landratsämtern per Allgemeinverfügung geregelt.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.
Ausführliche Merkblätter für Tierhalter sowie weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ abrufbar.
Weiteres auch auf der Seite Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest)https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.

Diese PM auf der LGL-Webseite ansehen: http://www.lgl.bayern.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht.htm?tid=2160089

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