Schuleingangsuntersuchung und reformierte Schuleingangsuntersuchung
In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse verändert, wie der Schuleinstieg gestaltet werden kann. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet. Im Landkreis Dingolfing-Landau wird dieses neue Konzept nun ab Herbst 2025 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Derzeit liegt der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen 12 und 3 Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte: zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums um die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen), zum anderen eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. An dem Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts. Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen.
Für welche Kinder gilt die rSEU?
Die Vorschulkinder des Landkreises Dingolfing-Landau, die im Herbst 2026 in die Schule kommen, durchlaufen noch die ursprüngliche Schuleingangsuntersuchung in den Kindergärten. Zeitgleich werden nun erstmals die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind und im Herbst 2027 in die Schule kommen, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken müssen. Während der Umstellungsphase werden noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden können, jedoch werden weiterhin alle Kinder vor Schulbeginn untersucht.
Wie bisher werden die Eltern vom Gesundheitsamt angeschrieben, über die rSEU informiert und zur rSEU eingeladen. Die Untersuchungen nach dem rSEU-Standard werden künftig im Gesundheitsamt stattfinden.