42-641-04-02-04-15-A358
Der vom Landratsamt Dingolfing-Landau in o.g. Genehmigungsverfahren erlassene Bescheid vom 11.06.2025, 42-641-04-02-04-15-A358, wird hiermit gem. § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil bestimmt:
Gegenstand der Planfeststellung
„Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4857 und 4857/2, Gem. Wallersdorf, durch Herrn Ludwig Ortmeier nach den von Herr Architekten Stömmer vom 28.09.2024 und den vom Ing. Büro Geoplan vom November 2024 gefertigten Planunterlagen.”
Die Planfeststellung ist mit Genehmigungsinhalts- und Nebenbestimmungen verbunden.
Einwendungen gegen das Vorhaben wurden im Rahmen der Auslegung bzw. innerhalb der Einwendungsfrist erhoben.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
„Herr Ludwig Ortmeier hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.“
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
„Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg“
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VWGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich der Begründung) liegt in der Zeit von vom 02.07.2025 – 16.07.2025 bei beim Markt Wallersdorf aus und ist auf der Internetseite der Gemeinde sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter folgendem Link https://dingolfing-landau.de/service-und-verwaltung/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ sowie im UVP-Portal des Bundes einsehbar.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen schriftlich angefordert werden.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Dingolfing, den 11.06.2025
gez.
T. Schmid
Oberregierungsrat
Anlagen: